Top-Job Gärtner*in
Gärtner*in
In der Serviceeinrichtung Facility Management kommt es zur Besetzung einer Stelle für Personen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % als:
Gärtner*in
(Kennzahl 85)
Beschäftigungsausmaß: 20-25 WochenstundenDauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, vorerst befristet für 6 Monate (mit Option auf unbefristete Verlängerung)
Arbeitsort: 3430 Tulln a. d. Donau
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIa
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: (für 25 WStd.) € 1.513,10(14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
An der Universität für Bodenkultur Wien gehören Diversität, Inklusion und Chancengleichheit zum Selbstverständnis unserer Hochschulkultur. Die BOKU strebt aus diesem Grund eine Erhöhung des Anteils ihrer Mitarbeiter*innen mit Behinderungen an und fordert daher qualifizierte Menschen mit Behinderungen (mind.50%) ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Diese Stellenausschreibung richtet sich an Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und die dem begünstigten Personenkreis angehören.
Der Einsatz erfolgt am BOKU-Standort Tulln in den Gebäuden Konrad-Lorenz-Straße 20 und 24.
Aufgaben- Pflege der Außenanlagen am Standort. Dazu zählt die Rasenpflege (Mähen mittels Rasentraktor oder Handrasenmäher), die Unkrautentfernung aus Pflanzbeeten, der Baum- und Strauchschnitt sowie die Pflege und Freihaltung der Wege von Unkraut
- Die Stelle ist als Teilzeitstelle vorgesehen (20-25 Wochenstunden). Die Erbringung der Arbeitszeit ist zwischen 08:00 und 16:00 Uhr möglich, die Verteilung der Stunden auf die einzelnen Wochentage kann in diesem Rahmen vereinbart werden
- Anforderung an die körperliche Mobilität und Belastbarkeit: Körperliche Mobilität ist wegen der gärtnerischen Tätigkeiten in verschiedenen Gebäuden am Standort Tulln notwendig. Die Aufgaben sind stehend und gehend, beim Säubern der Pflanzbeete ggf. auch knieend zu bewältigen. Es handelt sich überwiegend um Tätigkeiten, die körperlichen Einsatz erfordern
- Anforderung an das Hör- und Kommunikationsvermögen: Da die Aufgaben überwiegend im Freien und tlw. mit potentiell gefährlichen Arbeitsmitteln (Rasenmäher, Rasentraktor) durchgeführt werden müssen, ist ein gutes Kommunikationsvermögen notwendig, um einerseits die Einweisung auf die Gefahren zu verstehen und andererseits die Anweisungen der Verantwortlichen im Gefahrenfall befolgen zu können. Hierzu wird es eine Einschulung (Unterweisung) geben
- Anforderung an das Sehvermögen: Das Sehvermögen sollte aufgrund der Anforderungen bei den Tätigkeiten möglichst uneingeschränkt sein
- Zumindest abgeschlossene Pflichtschule und eine Ausbildung oder Berufserfahrung oder abgeschlossene Umschulung auf Gärtner*in ist erforderlich
- Selbstständigkeit in der Durchführung der Aufgaben
- Kommunikation mit den Verantwortlichen
- Handwerkliches Geschick
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Soziale Kompetenz (Umgang mit Mitarbeitenden und Studierenden)
- Gepflegtes Auftreten
- Sehr gute Deutschkenntnisse, Englisch von Vorteil
Bewerbungsfrist: 08.05.2025
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Diese Stellenausschreibung richtet sich an Bewerber*innen mit Behinderung (mind. 50 %). Menschen mit Behinderung und entsprechenden Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse (Ausbildungszeugnisse und sofern vorhanden Dienstzeugnisse)
- Nachweis des nötigen GdB von mind. 50 % durch Feststellungsbescheid des BMS
- Informationen zu Rahmenbedingungen / Unterstützungshilfen (sofern benötigt)
an das Personalmanagement, Kennzahl 85, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: recruiting@boku.ac.at. Bitte Kennzahl unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
www.boku.ac.at- Bewerben
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